Die AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Faire Geschäftsbedingungen schaffen Vertrauen
1.
Die Geschäftsleitung der Rhytraining GmbH als Betreiberin von rhytraining stellt dem Mitglied ihre Einrichtungen gemäss vorbestehendem Vertragstyp während den jeweils gültigen Öffnungszeiten auf eigenes Risiko unbeschränkt zur Verfügung und erbringt die entsprechenden Dienstleistungen. Ausserordentliche Dienstleistungen, wie Massagen, verschiedene Tests und zusätzliche Kontrollen sind nicht im Vertragspreis inbegriffen.
2.
Jedes Mitglied erhält gegen eine Depotgebühr von Fr. 50.– ein persönliches Chipband / Badge. Dieser darf nur vom Mitglied selbst benutzt werden. Missbrauch hat die sofortige Auflösung der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung des Vertragspreises zur Folge. Geht das Chipband / Badge verloren, oder ist die Funktion eingeschränkt, ist das Sekretariat sofort zu benachrichtigen. Das Mitglied erhält im Falle des Verlustes gegen einen Unkostenbeitrag von Fr. 50.– ein neues Chipband / Badge. Im Falle von technischen Problemen wird das Chipband / Badge kostenlos ersetzt.
3.
Die Anweisungen des Personals sind strikte einzuhalten. Grobe oder wiederholte Verstösse haben die sofortige Auflösung der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung des Vertragspreises zur Folge.
4.
Mit seiner Unterschrift anerkennt das Mitglied die vereinbarten Abonnementsbeträge mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen (es gelten die jeweils aktuell aufgeführten Preise u. Konditionen der Preisliste). Ist das Mitglied mit seinen Zahlungen im Verzug, so kann die Geschäftsleitung den Zutritt ins rhytraining verweigern. Reduktionen, Rückforderungen oder andere Ansprüche des Mitglieds sind in diesem Falle ausgeschlossen.
5.
Trainingsunterbrüche sind zu folgenden Bedingungen möglich:
6-Monate-Abo: 1 Unterbruch von maximal zwei Wochen kostenlos möglich.
12-Monate-Abo: 1 Unterbruch von mindestens zwei und maximal vier Wochen kostenlos möglich.
Die Vertragsdauer verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum. Bei nicht voraussehbaren Trainingsunterbrüchen wie Unfall, Krankheit, kurzfristige geschäftliche Abwesenheiten etc., verlängert sich die Vertragsdauer nur, wenn das Mitglied eine entsprechende Bestätigung vorlegt.
6.
Die Nichtbenützung der Einrichtungen sowie die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen berechtigen nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Vertragspreises. Bei kürzeren Betriebsschliessungen von insgesamt höchstens 2 Wochen pro Jahr, zum Beispiel infolge Reinigung oder Revisionen, sind Rückforderungen ebenfalls ausgeschlossen. Bei längeren Betriebschliessungen verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um die 2 Wochen überschreitende Schliessungsdauer. Weitere Ansprüche des Mitglieds sind ausgeschlossen.
7.
Die Haftung für Schäden jeglicher Art, die das Mitglied im Rahmen der Benützung von Einrichtungen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, insbesondere durch Unfall, Krankheit, Diebstahl etc., erleidet, ist ausgeschlossen. Die Benutzung der Geräte und Anlagen erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.
8.
GroupFitness: Die Geschäftsleitung als Betreiberin von rhytraining behält sich das Recht vor, Kurse, welche über einen längeren Zeitraum durchschnittlich weniger als 5 TeilnehmerInnen aufweisen, aus dem Programm zu nehmen.
9.
Kinder als Begleitpersonen von Erwachsenen haben aus Sicherheitsgründen keinen Zutritt. Tiere haben aus hygienischen Gründen keinen Zutritt.
10.
In Rücksichtnahme auf Mittrainierende ist es obligatorisch, eigene Handtücher mitzubringen und auf die Sitzflächen der Geräte und auf die Matten zu legen. Die Trainingsflächen dürfen nur mit absolut sauberen Trainingsschuhen betreten werden. Allfällige zusätzliche Reinigungs- oder Reparaturkosten der Trainingsflächen gehen zu Lasten des Fehlbaren. Es darf nicht ohne Shirt und ohne Schuhe trainiert werden. Trainingsflächen, Garderoben und WC- Anlagen sind ordentlich und sauber zu hinterlassen.
11.
Beim Verlassen des rhytraining ist darauf zu achten, dass alle Lichter gelöscht, alle Fenster geschlossen und Deckenventilatoren und die Stereoanlage ausgeschaltet sind.
12.
Der Vertrag ersetzt alle vorangegangenen Verträge zwischen dem Benutzer und rhytraining; insbesondere alle Verträge, welche sich auf die ehemaligen Räumlichkeiten von rhytraining an der Obergass 23, 8260 Stein am Rhein, bezogen haben.
13.
Der Vertrag untersteht Schweizer Recht; Stein am Rhein ist ausschliesslicher Gerichtsstand.
Version vom 01.11.2020